Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1)        Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Dorfclub Windischholzhausen e. V. für die Vorbereitung und Durchführung der traditionellen Kirmes Mittel in Höhe von 750,00 Euro zur Verfügung gestellt.

2)        Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.