Sitzung: 16.09.2015 StR/036/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0020/15
Beschluss:
01
Der Jahresabschluss 2014 des Entwässerungsbetriebes
der Landeshauptstadt Erfurt wird mit einer Bilanzsumme von 297.103.671,26 EUR
und einem Jahresgewinn von 5.586.117,31 EUR festgestellt.
02
Der
Jahresgewinn von 5.586.117,31 EUR wird wie folgt verwendet:
· die für das Wirtschaftsjahr 2014 geplante
Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 4.685.000 EUR wird an den städtischen
Haushalt abgeführt,
·
die
verbleibenden 901.117,31 EUR werden in die Allgemeine Rücklage des
Entwässerungsbetriebes eingestellt.
03Â Â
Der
Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2014 Entlastung erteilt.
04Â Â
Als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss
2015 einschließlich der Ãœberprüfung der OrdnungsÂmäßigkeit der Werkleitung und
der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß
§ 53 Haushaltsgrundsätzegesetz wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft FUNDUS Revision GmbH
bestellt. Der Prüfungsauftrag ist bis Oktober 2015 durch die Werkleitung auszulösen. Im
Prüfungsauftrag ist die VorÂlage des Abschlussberichtes 2015 bis spätestens Ende Juni 2016 zu vereinbaren. Der
Prüfungsbericht ist der Landeshauptstadt Erfurt auch in elektronischer Form zur
Verfügung zu stellen.
05Â Â
Gemäß § 25 Absatz 4 Thüringer
Eigenbetriebsverordnung ist neben den Beschlüssen über die Feststellung des
Jahresabschlusses und der Ergebnisverwendung auch der Bestätigungsvermerk des
Abschlussprüfers ortsüblich bekanntzugeben. Gleichzeitig sind der
Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen. In
der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen.