Sitzung: 16.09.2015 StR/036/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 7, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 1628/15
Beschluss:
01
Der Stadtrat beschließt die als Anlage 3
beigefügte "2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung und
abwasserspezifischer Verwaltungsgebühren (Abwassergebührensatzung) vom
30.05.2013".
02
Die Satzung ist der Rechtsaufsichtsbehörde
zur Genehmigung vorzulegen (§ 2 Abs. 4a Nr. 2 ThürKAG).
03
Nach Vorliegen der Genehmigung durch die
Rechtsaufsichtsbehörde ist die Satzung im Amtsblatt bekannt zu machen.
(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der
Niederschrift als Anlage 14 beigefügt.)