Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 7, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 3 beigefügte "2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung und abwasserspezifischer Verwaltungsgebühren (Abwassergebührensatzung) vom 30.05.2013".

 

02

Die Satzung ist der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen (§ 2 Abs. 4a Nr. 2 ThürKAG).

 

03

Nach Vorliegen der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde ist die Satzung im Amtsblatt bekannt zu machen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 14 beigefügt.)