Sitzung: 16.09.2015 StR/036/2015
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 1629/15
Beschluss:
01
Die mit DS 0722/13 beschlossene
"Richtlinie zur Härtefallregelung bei der grundstücksbezogenen
Abwasserentsorgung (Grundstücke mit abflusslosen Gruben) zum Schutz der
Fließgewässer und des Grundwassers in der Landeshauptstadt Erfurt" wird
über den bisherigen Gültigkeitszeitraum (bis 31.12.2015) in ihrer jetzigen
Fassung (abgesehen von den Änderungen unter Punkt 2 Satz 02 und 03) bis zum
31.12.2019 beschlossen.
Die Kappungsgrenze wird bis zum Auslaufen
der Richtlinie auf maximal 200,00 Euro pro Einwohner und Jahr begrenzt.
02
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die
erforderlichen finanziellen Mittel in bedarfsgerechter Höhe in den Haushalten
der Jahre 2016 – 2019 einzuordnen.
(redakt. Hinweis: Die Anlage des
Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 15 beigefügt.)