Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Die mit DS 0722/13 beschlossene "Richtlinie zur Härtefallregelung bei der grundstücksbezogenen Abwasserentsorgung (Grundstücke mit abflusslosen Gruben) zum Schutz der Fließgewässer und des Grundwassers in der Landeshauptstadt Erfurt" wird über den bisherigen Gültigkeitszeitraum (bis 31.12.2015) in ihrer jetzigen Fassung (abgesehen von den Änderungen unter Punkt 2 Satz 02 und 03) bis zum 31.12.2019 beschlossen.

 

Die Kappungsgrenze wird bis zum Auslaufen der Richtlinie auf maximal 200,00 Euro pro Einwohner und Jahr begrenzt.

 

02

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen finanziellen Mittel in bedarfsgerechter Höhe in den Haushalten der Jahre 2016 – 2019 einzuordnen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 15 beigefügt.)