Sitzung: 16.09.2015 StR/036/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1530/15
Beschluss:
01
Für den Bereich Mittelhausen
"Nördlich BAB 71 - östlich August-Röbling-Straße" soll gemäß § 2
i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB der Flächennutzungsplan geändert werden.
02
Der Aufstellungsbeschluss ist
gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt
der LandesÂhauptstadt Erfurt bekanntzumachen.
03
Der Entwurf der
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 22 für den Bereich Mittelhausen
"Nördlich BAB 71 - östlich August-Röbling-Straße" in seiner Fassung
vom 09.07.2015 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden
gebilligt.
04
Das Verfahren zur
Flächennutzungsplan- Änderung Nr. 22 für den Bereich Mittelhausen
"Nördlich BAB 71 - östlich August-Röbling-Straße" wird im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 1 BauGB
durchgeführt.
Im vereinfachten Verfahren wird
gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und gemäß § 13
Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen UnÂterrichtung
und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und
§ 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
05
Der Entwurf der
Flächennutzungsplan- Änderung Nr. 22 für den Bereich Mittelhausen
"Nördlich BAB 71 - östlich August-Röbling-Straße" und dessen Begründung
sind nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB
i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.
06
Die Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die PlaÂnung berührt werden,
sind gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB
i. V. m. § 4 Abs. 2 B BauGB zu beteiligen.
07
Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen
Auslegung sind gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1
Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2
Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt
zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen
während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die
Flächennutzungsplan- Änderung Nr. 22 unberücksichtigt bleiben können.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 9 a – c beigefügt.)