Sitzung: 16.09.2015 StR/036/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 5, Befangen: 0
Vorlage: 1333/15
Beschluss:
01
Der Stadtrat beschließt die Abwägung zu den
im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen; das Abwägungsergebnis mit
Begründung (Anlage 5a) ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den
Einreichern von Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB das
Abwägungsergebnis mitzuteilen.
02
Gemäß
§ 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m.
§ 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und
§ 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2
Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer
Kommunalordnung - ThürKO), beschließt der Stadtrat der
Landeshauptstadt Erfurt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der
Innenentwicklung, gemäß § 13a BauGB, ALT580 "Parkhaus Reglermauer",
bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2 M 1: 500) mit den textlichen
Festsetzungen in seiner Fassung vom 22.06.2015, als Satzung.
03
Die Begründung (Anlage 4) zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan ALT580 "Parkhaus Reglermauer" wird
gebilligt.
04
Der Oberbürgermeister wird beauftragt. den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 ThürKO
der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Die Satzung ist gemäß § 21 Abs. 3
Satz 2 ThürKO frühestens nach Ablauf eines Monats ortsüblich
bekanntzumachen, sofern die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung nicht
beanstandet.
Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit
der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 5 a – d beigefügt.)