Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Für den Bereich östlich des Wermutmühlenweges, südlich des Bebauungsplangebietes ILV574 "An der Martinikirche", westlich der Bogenstraße im Bereich der hinteren nichtüberbaubaren Grundstücksfläche der Baugrundstücke sowie nördlich der Flurstücke 73 und 180/71 (Gemarkung Ilversgehofen; Flur 16) soll gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan ILV675 "Wermutmühlenweg" aufgestellt werden.

Der Geltungsbereich wird wie in Anlage 1 dargestellt begrenzt.

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

  • Sicherung und behutsame Weiterentwicklung der vorhandenen kleinteiligen Strukturen
  • Sicherung der Durchwegung an der Schmalen Gera mit einem Rad- und Fußweg
  • mögliche behutsame Weiterentwicklung als Wohnstandort unter Berücksichtigung der vorhandenen Nutzungen
  • Sicherung einer öffentlichen Freiraum- und Grünstruktur mit einer Durchwegung  und  Aufenthaltsfunktionen an der Schmalen Gera sowie Erlebbarkeit des Gewässerverlaufs
  •  Herstellung eines Konzepts zur gesicherten Erschließung

 

02

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.)