Sitzung: 16.09.2015 StR/036/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1328/15
Beschluss:
01
Für den Bereich östlich des
Wermutmühlenweges, südlich des Bebauungsplangebietes ILV574 "An der
Martinikirche", westlich der Bogenstraße im Bereich der hinteren
nichtüberbaubaren Grundstücksfläche der Baugrundstücke sowie nördlich der
Flurstücke 73 und 180/71 (Gemarkung Ilversgehofen; Flur 16) soll gemäß § 2
Abs.1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan ILV675 "Wermutmühlenweg"
aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich wird wie in Anlage 1
dargestellt begrenzt.
Mit dem
Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Sicherung und behutsame Weiterentwicklung
der vorhandenen kleinteiligen Strukturen
- Sicherung der Durchwegung an der
Schmalen Gera mit einem Rad- und Fußweg
- mögliche behutsame Weiterentwicklung
als Wohnstandort unter Berücksichtigung der vorhandenen Nutzungen
- Sicherung einer öffentlichen Freiraum-
und Grünstruktur mit einer DurchwegungÂ
und Aufenthaltsfunktionen an
der Schmalen Gera sowie Erlebbarkeit des Gewässerverlaufs
- Â Herstellung eines Konzepts zur
gesicherten Erschließung
02
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2
Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt
zu machen.
(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der
Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.)