Sitzung: 16.09.2015 StR/036/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1543/15
Beschluss:
01
Der Stadtrat stimmt der Veräußerung der
städtischen Flächen im Gewerbegebiet "Kalkreiße" in der Gemarkung
Erfurt-Mitte, Flur 45, Flurstücke 99/5 mit 7.884 m² und einer Teilfläche aus
31/3 mit ca. 1509 m² sowie der städtischen
Erbbaurechte an den Flurstücken 76, 88 und 103 mindestens zum Verkehrswert und
nach vorheriger öffentlicher Ausschreibung zu. Alternativ zur Veräußerung soll
für die Flurstücke 99/5 und der Teilfläche aus 31/3 auch die Bestellung eines
Erbbaurechtes mit einer Laufzeit von maximal 90 Jahren zu mindestens 6 %
Erbbauzins möglich sein.
02
Bei der Vergabe wird auf die Berücksichtigung
des Nutzungskonzeptes verzichtet, da die Nutzung im Gebiet durch die Vorgaben
des Bebauungsplans "Kalkreiße 1" (EFN 008) geregelt wird.
03
Der Stadtrat erklärt außerdem die
Belastungsvollmacht für noch aufzunehmende Grundschulden zur Finanzierung des
Kaufpreises und der Investitionen für die betreffenden Grundstücke.
04
Der Stadtrat stimmt der dinglichen
Sicherung von Rückkaufsrechten zu Gunsten der Stadt Erfurt zu, welche die
Rückübertragung des jeweiligen städtischen Flurstücks oder dem Erbbaurechtes
daran ermöglichen, sollte dieses nicht
innerhalb von 3 Jahren nach Eigentumsübertragung bzw. Bestellung des
Erbbaurechtes gemäß des Bebauungsplanes EFN 008 bebaut werden.
05
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die
in den Beschlusspunkten 01 bis 04 genannten Festlegungen umzusetzen.