Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Stadtrat stimmt der Veräußerung der städtischen Flächen im Gewerbegebiet "Kalkreiße" in der Gemarkung Erfurt-Mitte, Flur 45, Flurstücke 99/5 mit 7.884 m² und einer Teilfläche aus 31/3 mit ca. 1509 m² sowie der städtischen Erbbaurechte an den Flurstücken 76, 88 und 103 mindestens zum Verkehrswert und nach vorheriger öffentlicher Ausschreibung zu. Alternativ zur Veräußerung soll für die Flurstücke 99/5 und der Teilfläche aus 31/3 auch die Bestellung eines Erbbaurechtes mit einer Laufzeit von maximal 90 Jahren zu mindestens 6 % Erbbauzins möglich sein.

 

02

Bei der Vergabe wird auf die Berücksichtigung des Nutzungskonzeptes verzichtet, da die Nutzung im Gebiet durch die Vorgaben des Bebauungsplans "Kalkreiße 1" (EFN 008) geregelt wird.

 

03

Der Stadtrat erklärt außerdem die Belastungsvollmacht für noch aufzunehmende Grundschulden zur Finanzierung des Kaufpreises und der Investitionen für die betreffenden Grundstücke.

 

04

Der Stadtrat stimmt der dinglichen Sicherung von Rückkaufsrechten zu Gunsten der Stadt Erfurt zu, welche die Rückübertragung des jeweiligen städtischen Flurstücks oder dem Erbbaurechtes daran ermöglichen, sollte  dieses nicht innerhalb von 3 Jahren nach Eigentumsübertragung bzw. Bestellung des Erbbaurechtes gemäß des Bebauungsplanes EFN 008 bebaut werden.

 

05

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die in den Beschlusspunkten 01 bis 04 genannten Festlegungen umzusetzen.