Sitzung: 16.09.2015 StR/036/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1339/15
Beschluss:
01
Der Stadtrat stimmt dem Verkauf des
Grundstückes "Ritschlstraße", Flurstück 61/51 Gemarkung Erfurt-Nord,
Flur 1, mit einer Größe von 1.715 m² mindestens zum Verkehrswert und nach
vorheriger öffentlicher Ausschreibung zu. Alternativ zum Verkauf soll auch die
Bestellung eines Erbbaurechtes mit einer Laufzeit von maximal 90 Jahren zu
mindestens 4 % Erbbauzins möglich sein.
02
Bei der Vergabe wird auf die
Berücksichtigung des Nutzungskonzeptes verzichtet, da sich das Grundstück im
rechtskräftigen B-Plangebiet ANV 423 befindet.
03
Der Stadtrat erklärt zudem die
Belastungsvollmacht für noch aufzunehmende Grundschulden zur Finanzierung des
Kaufpreises und der Investitionen für das vorgenannte Grundstück.Â
04
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die
in den Beschlusspunkten 01 bis 03 genannten Festlegungen umzusetzen.Â