Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Stadtrat stimmt dem Verkauf des Grundstückes "Ritschlstraße", Flurstück 61/51 Gemarkung Erfurt-Nord, Flur 1, mit einer Größe von 1.715 m² mindestens zum Verkehrswert und nach vorheriger öffentlicher Ausschreibung zu. Alternativ zum Verkauf soll auch die Bestellung eines Erbbaurechtes mit einer Laufzeit von maximal 90 Jahren zu mindestens 4 % Erbbauzins möglich sein.

 

02

Bei der Vergabe wird auf die Berücksichtigung des Nutzungskonzeptes verzichtet, da sich das Grundstück im rechtskräftigen B-Plangebiet ANV 423 befindet.

 

03

Der Stadtrat erklärt zudem die Belastungsvollmacht für noch aufzunehmende Grundschulden zur Finanzierung des Kaufpreises und der Investitionen für das vorgenannte Grundstück. 

 

04

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die in den Beschlusspunkten 01 bis 03 genannten Festlegungen umzusetzen.Â