Sitzung: 16.09.2015 StR/036/2015
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1620/15
Beschluss:
01
Die Maßnahmen zum
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz gemäß Anlage 1 werden beschlossen.
02
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die
entsprechenden Fördermaßnahmen beim Freistaat Thüringen zu beantragen.
03
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die
haushalterischen Voraussetzungen gemäß § 58 ThürKO oder § 60 Abs. 2 Nr. 3
ThürKO zur Umsetzung der Maßnahmen zu
schaffen.
04
Bei Erhöhung der Fördersumme oder
Nichtbewilligung von eingereichten Maßnahmen der Priorität I werden die
Maßnahmen der Priorität II entsprechend der aufgeführten Reihenfolge beantragt.
(redakt.
Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 13 a –
b beigefügt.)