Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Die Maßnahmen zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz gemäß Anlage 1 werden beschlossen.

 

02

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Fördermaßnahmen beim Freistaat Thüringen zu beantragen.

 

03

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die haushalterischen Voraussetzungen gemäß § 58 ThürKO oder § 60 Abs. 2 Nr. 3 ThürKO  zur Umsetzung der Maßnahmen zu schaffen.

 

04

Bei Erhöhung der Fördersumme oder Nichtbewilligung von eingereichten Maßnahmen der Priorität I werden die Maßnahmen der Priorität II entsprechend der aufgeführten Reihenfolge beantragt.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 13 a – b beigefügt.)