Sitzung: 02.09.2015 OR BEP/006/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1577/15
Beschluss:
Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Galerieschienen und Bilderrahmen) für die Ortsteilverwaltung Berliner Platz finanzielle Mittel i.H.v. 645,00 EUR zur Verfügung gestellt.