Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

1. Die nachfolgend näher bezeichnete Straße wird dem öffentlichen Verkehr

    (gemäß § 6 ThürStrG) gewidmet

 

                                  Hermann-Schmidt-Straße (siehe Übersichtsplan).

 

2. Die Einstufung der Straße erfolgt entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als

     Gemeindestraße.

 

3. Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.

 

4. Der Ãœbersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

5. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung im Amtsblatt der Stadt Erfurt öffentlich bekannt

     zu machen  und wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.