Sitzung: 27.08.2015 BuV 007/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1166/15
Beschluss
1. Die nachfolgend
näher bezeichnete Straße wird dem öffentlichen Verkehr
   (gemäß § 6 ThürStrG) gewidmet
                                Â
Hermann-Schmidt-Straße (siehe Übersichtsplan).
2. Die Einstufung der
Straße erfolgt entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als
    Gemeindestraße.
3.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.
4. Der Ãœbersichtsplan
ist Bestandteil des Beschlusses.
5. Die Widmung ist
mit Rechtsbehelfsbelehrung im Amtsblatt der Stadt Erfurt öffentlich bekannt
    zu machen und wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.