Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.)          Dem Ortsteilbürgermeister werden Mittel in Höhe von 300,00 Euro zur Verfügung gestellt.

2.)          Entsprechend der unter § 19a) und f) aufgeführten Gratulations- und Repräsentationsaufgaben entscheidet der Ortsteilbürgermeister über den Einsatz der Mittel.

3.)          Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.