Sitzung: 01.09.2015 OR RIE/006/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1566/15
Beschluss:
1.)         Dem Ortsteilbürgermeister werden Mittel in Höhe von 300,00 Euro zur Verfügung gestellt.
2.)         Entsprechend der unter § 19a) und f) aufgeführten Gratulations- und Repräsentationsaufgaben entscheidet der Ortsteilbürgermeister über den Einsatz der Mittel.
3.)         Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.