Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss

 

Im Jahr 2015 wird die prozentuale Sachkostenpauschale für das Jugendhaus Domizil aufgrund des begründeten Einzelfalls von 23 % auf 24,6 % bezogen auf die Personalkosten erhöht.

Der Träger hat 3 Angebote einzuholen. Das günstigste Angebot ist dem Jugendamt vorzulegen. Auf dieser Grundlage erfolgt die Anpassung der Sachkostenpauschale.