Sitzung: 27.08.2015 JHA 006/2015
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1436/15
Beschluss
Im Jahr 2015 wird die prozentuale Sachkostenpauschale für das
Jugendhaus Domizil aufgrund des begründeten Einzelfalls von 23 % auf 24,6 %
bezogen auf die Personalkosten erhöht.
Der Träger hat 3 Angebote einzuholen. Das
günstigste Angebot ist dem Jugendamt vorzulegen. Auf dieser Grundlage erfolgt
die Anpassung der Sachkostenpauschale.