Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 15, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Die Haushaltssatzung 2015 und der Haushaltsplan 2015 mit seinen Bestandteilen und Anlagen

 

-          Gesamtplan

-          Verwaltungshaushalt/Vermögenshaushalt

-          Sammelnachweise

-          Stellenplan

-          Vorbericht

-          Ãœbersicht über die Verpflichtungsermächtigungen

-          Ãœbersichten über den vorläufigen Stand der Schulden, der Rücklagen und der Ãœbernahme von Ausfallbürgschaften

-          Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Theater Erfurt, des Entwässerungsbetriebes, des Thüringer Zooparks, des Erfurter Sportbetriebes und der Unternehmen

 

werden beschlossen.

 

 

02

Der Finanzplan und das Mehrjahresinvestitionsprogramm werden beschlossen.

 

 

03

Die Haushaltsgrundsätze zur Ausführung des Haushaltsplanes 2015 werden bestätigt.

 

 

04

Gewaltlos macht Schule

 

Im HH Jahr 2015 wird dem Projekt "Gewaltlos macht Schule" eine Fördersumme in Höhe von bis zu 25.000 € eingeräumt. Aus der HH Stelle 46070.71800 werden ausschließlich Maßnahmen, die Bestandteil des aktuell gültigen Kinder- und Jugendförderplan sind, gefördert.

Im Rahmen der Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplanes ist eine Überprüfung der Trägerstruktur für das Jugendhaus Oststadt vorzunehmen.

 

 

05

OPEN DATA für Erfurt

 

05-01

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den klassischen Internetauftritt der Landeshauptstadt Erfurt eine Plattform zu integrieren, über welche die Informationen der Stadtverwaltung als maschinen-lesbare Dateien zur Verfügung gestellt werden.

 

Dabei sollen die 8 Open Government Data Prinzipien Anwendung finden!

 

1. Vollständigkeit

Alle öffentlichen Daten werden verfügbar gemacht. Als Öffentliche Daten werden hierbei Daten verstanden, die nicht berechtigten Datenschutz-, Sicherheits- oder Zugangsbeschränkungen unterliegen.

 

2. Primärquelle

Die Daten werden an ihrem Ursprung gesammelt. Dies geschieht mit dem höchstmöglichen Feinheitsgrad, nicht in aggregierten oder sonst wie modifizierten Formaten.

 

3. Zeitnah

Daten werden so zügig, wie zur Werterhaltung, notwendig zur Verfügung gestellt.

 

4. Zugänglich

Daten werden so vielen Nutzern wie möglich für möglichst viele Verwendungszwecke bereitgestellt.

 

5. Maschinenlesbar

Daten werden zur automatisierten Verarbeitung strukturiert zur Verfügung gestellt.

 

6. Nicht diskriminierend

Daten sind für Alle verfügbar, ohne dass eine Registrierung notwendig ist.

 

7. Nicht proprietär

Daten werden in standardisierten Formaten bereitgestellt, über die keine juristische Person die alleinige Kontrolle hat.

 

8. Lizenzfrei

Daten unterliegen keinem Urheberrecht, Patenten, Markenzeichen oder Geschäftsgeheimnissen. Sinnvolle Datenschutz-, Sicherheits- und Zugangsbeschränkungen sind zulässig.

 

05-02

Als ersten Schritt, stellt die Stadtverwaltung die Daten zum Haushalt 2015 als maschinen-lesbare Dateien (Tabellenformat wie csv oder Microsoft Excel) online zur Verfügung. Zukünftig werden die Haushaltsdaten dann zeitgleich mit der Veröffentlichung des Haushaltsplanentwurfs als maschinen-lesbare Dateien zur Verfügung gestellt und veröffentlicht.

 

05-03

Ab dem Jahr 2016 veröffentlicht die Stadtverwaltung nach und nach alle nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich frei zugänglichen Informationen und Daten der Stadtverwaltung als maschinen-lesbare Dateien.

 

Neben den Haushaltsdaten sollte bei der Priorisierung der Daten der Fokus auf Umweltdaten liegen.

 

 

06

Externer Gutachter

 

Bis zum 30.07.2015 erfolgt die Ausschreibung für die Untersuchung des Stadthaushaltes durch einen externen Gutachter. Der Ausschreibungstext ist dem Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Vergaben vor der Veröffentlichung vorzulegen. Es erfolgt die Effizienzprüfung städtischer Aufgaben und Ämter. Nach der Umsetzung der Aufgabenkritik sind wegfallende Aufgaben im sogenannten Pflichtbereich dem Stadtrat vorzustellen und in den kommenden Haushalten einzubeziehen. In der dann folgenden Haushaltsaufstellung durch kw-Vermerke im Stellenplan abzubilden und dem Stadtrat mit dem zukünftigen Haushalt vorzulegen.

 

 

07

Neustrukturierung der Wirtschaftsförderung

 

Die Stadtverwaltung prüft, ob die städtische Wirtschaftsförderung in der bisherigen Form fortgeführt wird. Das Ergebnis ist im 4. Quartal 2015 vorzulegen.

 

 

08

Perspektive für Amt 23

 

Mit dem Prüfauftrag verfolgen wir das vorrangige Ziel: den Sanierungsstau der Erfurter Schulen und Schulsporthallen schrittweise abzubauen und zeitnah das Investitionspaket "Schulen" umzusetzen.

 

Durch einen externen Gutachter ist eine Variantenuntersuchung für mögliche Entwicklungsszenarien des Amtes für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung (Amt 23) anzustellen. Die Federführung obliegt der KoWo Erfurt. Dabei sind die Vorteile, Nachteile und Risiken

-              wirtschaftlicher, steuerlicher und finanzieller Natur

-              Auswirkungen auf das Personal (Stellung, Status, Entlohnung)

-              organisatorische Auswirkungen

-              Fragen der Effizienz u.a.

aufzuzeigen. Das Gutachten ist bis zum 31.12.2015 vorzulegen.

 

Die Variantenuntersuchung sollte dabei zumindest folgende Varianten in Betracht ziehen:

a)           Ausgliederung in eine städtische Gesellschaft (analog KoWo)

b)           Ausgliederung in einen Eigenbetrieb oder Eigenbetrieb ähnliche Form

c)           Weiterführung als städtisches Amt

d)           möglicherweise auch vollkommen andere Variante bzw.
Kombination verschiedener Varianten

 

Die Ergebnisse sollten dabei auch konkrete Handlungsempfehlungen und Umsetzungsschritte beinhalten.

Solange die Untersuchung stattfindet und keine Ergebnisse für eine Entscheidungsfindung vorliegen, wird auf eine Wiederbesetzung der Amtsleiterstelle verzichtet.

 

 

09

Profilierung des Angermuseums

 

Für das Angermuseum ist eine Profilierung im Sinne des Strategischen Kulturkonzeptes vorzunehmen.

 

 

10

Umzug Familienzentrum Anger

 

Um künftig das Raumkonzept zu verbessern und gleichzeitig Mietkosten einzusparen, prüft die Stadtverwaltung den Umzug des Familienzentrums am Anger in die städtische Immobilie in der Marktstraße 6.

 

 

11

Eltern-Kind-Zentren

 

Die Stadtverwaltung beteiligt sich weiterhin an der Entwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Eltern-Kind-Zentren und legt ein Entwicklungskonzept vor.

 

 

12

Qualität in Kindertageseinrichtungen

 

Die Stadtverwaltung prüft die bedarfsgerechte Erweiterung der Förderung von Kindertageseinrichtungen auf Grundlage sozialer Kriterien.

Die Stadtverwaltung prüft eine dauerhafte Lösung der Frage der stellvertretenden Leitung in den Kindertageseinrichtungen.

 

 

13

Angemietete Objekte

 

Die Stadtverwaltung legt dem Stadtrat bis 30.09.2015 eine Übersicht der durch die Landeshauptstadt angemieteten Objekte sowie möglicher Alternativobjekte in städtischem Besitz vor. Die Übersicht enthält das jeweilige Objekt, die Nutzung, den Vermieter, die Höhe der Miete, den Mietpreis pro Quadratmeter, das Ende des Mietvertrages, die entsprechenden Kündigungsfristen sowie das in Frage kommende Alternativobjekt.

 

 

14

BUGA-Radwegekonzept

 

Die Stadtverwaltung legt dem Stadtrat bis zum 2. Quartal 2016 das BUGA-Radwegekonzept vor.

 

 

15

Implementierung des Bildungskataloges

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie die Implementierung des Bildungskatalogs in den Internetauftritt der LH Erfurt www.erfurt.de

über die HHSt. 35000, 35010 und 29540 im Jahr 2015 finanziell abgesichert werden kann.

Die Umsetzung ist dann schnellstmöglich zu beauftragen.

 

Über das Ergebnis der Prüfung und die Beauftragung ist der BuS – Ausschuss in seiner Sitzung am 02.09.2015 zu informieren.

 

 

16

Anschaffung eines Hubsteigers

 

Um zukünftige Mietkosten einzusparen, prüft die Stadt die Anschaffung eines Hubsteigers im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung.

 

 

17

Personalbesetzung der Stadtverwaltung Erfurt

 

Die Stadtverwaltung informiert quartalsweise nach Ämtern gegliedert über die besetzten und offenen Stellen gemäß Stellenplan sowie die Anzahl der Mitarbeiter*innen, die jeweils aktuell betriebliche Eingliederungsmaßnahmen (BEM) in Anspruch nehmen und die aktuell vorliegenden Überlastungsanzeigen.

 

 

18

Kostenlose, freie Software

 

Der Umstieg auf den Einsatz von freier und kostenloser Software innerhalb der gesamten Stadtverwaltung ist zu prüfen und das Ergebnis mit Blick auf die Einsparpotentiale dem Stadtrat bis Ende 2015 vorzulegen. Alternativ ist zu prüfen, wie die momentanen Kosten für Software und Wartungsverträge innerhalb der Stadtverwaltung deutlich reduziert werden können.

 

 

19

Carsharing statt Leasing bei Fahrleistungen unter 10.000 km/Jahr

 

Ein Umstieg auf Carsharing statt Leasing ist für kommunale Fahrzeuge bei einer Fahrleistung unter 10.000 km/Jahr zu prüfen. Die Prüfung soll nach Fahrzeugklassen gegliedert werden. Das Ergebnis ist mit Blick auf die Einsparpotentiale dem Stadtrat bis Ende 2015 vorzulegen.

 

 

20

Kooperation mit der ThEGA

 

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, eine Kooperation mit der ThEGA mit dem Ziel einzugehen, Energieeffizienz- und Energieeinsparpotentiale innerhalb der gesamten öffentlichen Infrastruktur aufzudecken und zu heben. Es soll eine Liste erstellt werden, die die 10 dringendsten Projekte zur Energieeinsparung benennt und die Kosten der Umsetzung und die Einsparpotentiale auf einer Zeitleiste abschätzt.

 

 

21

PV - eine stetige Einnahmequelle auf kommunalen Flächen

 

Es ist die Nutzung von Photovoltaikanlagen auf geeigneten Dächern und Fassaden kommunaler Immobilien und ggf. auch auf bebauten kommunalen Flächen zu prüfen. Bei entsprechender Eignung sind diese Flächen zu bewerben und zu vermarkten.

 

 

22

Deckungsringe – transparenter gestalten

 

Zur Haushaltsklarheit werden die Deckungsringe ab dem Haushalt 2016 bereinigt und transparenter gestaltet. Ein entsprechender Vorschlag ist dem Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben bis zum Ende des 3 Quartals vorzulegen.

 

 

23

Gispersleben

 

Mit dem Beschluss von Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015 erfolgt die sofortige Freigabe der Mittel aus der kurzfristigen Vermietung der Bürgerhäuser.

 

 

24

Sulzer Siedlung

 

Der Stadtrat fordert den Oberbürgermeister auf, zu prüfen, ob für die Zufahrt Pelikanweg eine Stauinduktionschleife als verkehrsorganisatorische Maßnahme zur Verbesserung der jetzigen Verkehrssituation im Bereich der Kreuzung Pelikanweg/Haßlebener Weg und Stotternheimer Straße eingeordnet werden kann. Eine Zeitschiene zur Realisierung und die finanziellen Auswirkungen sind darzustellen.

Termin: 3. Quartal

 

 

25

Marbach

 

Bau eines Geh-/Radweges entlang der Schwarzburger Straße

Die Stadtverwaltung Erfurt wird aufgefordert im Rahmen des Haushaltsplanentwurfes 2016 folgende Punkte zu prüfen:

- Die Planungskosten und die Zeitschiene für den Bau eines Geh-/Radweges  

  entlang der Schwarzburger Straße.

            - Die Klärung der Grundstücke mit der Deutschen Bahn.

 

Dabei sind auch alternative Übergangsmöglichkeiten darzustellen.

 

 

26

Jugendhilfeausschuss

 

Begleitung der Umsetzung des Programmes zur Erhaltung und zum Ausbau von Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen

 

Die Verwaltung wird gebeten folgende zu folgenden Punkte Stellung zu beziehen und die Ergebnisse dem Unterausschuss Kita bis zum 30.09.2015 vorzulegen.

 

26-01

Zur Kita 54 (Sofioter Straße) ist zu prüfen, ob ein mittelneutrales Vorziehen der Maßnahme möglich ist.

 

26-02

Zur Kita 28 (Frienstedt) ist eine ausführliche Darstellung des Vorhabens vorzulegen.

 

26-03

Zur Kita 2 ist zu prüfen, ob eine Erhöhung der Gesamtausgaben, auf Basis einer Gegenüberstellung der Planungsgrundlagen für die DS 1320/14 und der DS 0938/15, realisierbar ist (Um eine Analyse wird gebeten). Ferner wird die Verwaltung um Darlegung der Gründe für eine Neubewertung des Vorhabens gebeten.

 

26-04

Dem UA Kita ist halbjährlich, beginnend mit dem regulären Sitzungstermin im September 2015, eine Aktualisierung des Programmes zur Erhaltung und zum Ausbau von Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen vorzulegen. Insbesondere sind, vorhabenbezogen, der erwartete Mittelabfluss sowie der Vorhabenfortschritt anzugeben. Jeweils ein Vertreter der zuständigen Ämter (Kämmerei, Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung, Jugendamt) ist zu dieser Beratung zu laden.

 

26-05

Es ist zu prüfen, ob im Haushaltsjahr nicht benötigte Mittel, für abgeschlossene Vorhaben, für Planungskosten, für im folgenden Haushaltsjahr beginnende Vorhaben, durch entsprechende Haushaltsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden können.

 

26-06

Es ist zu prüfen, ob für die Kita 55 in der HHst VWH 46410.50000 (Gebäudeunterhalt lt. SN2) 100.000 EUR zur Verfügung gestellt werden können.

 

26-07

Es ist zu prüfen, ob für im Rahmen des Programmes zur Erhaltung und zum Ausbau von Betreuungsangeboten  in Kindertageseinrichtungen, im VMH eingestellte Mittel durch entsprechende Haushaltsvermerke eine Übertragbarkeit, außerhalb von

Verpflichtungsermächtigungen, in das folgende Haushaltsjahr möglich sind. Die Verwaltung wird gebeten Maßnahmen zu prüfen, die es ermöglichen, Vorhaben mit tatsächlichem Baubeginn im folgenden Haushaltsjahr einzustellen.

 

 

(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 11 beigefügt.)