Sitzung: 24.06.2015 StR/047/2015
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 15, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0704/15
Beschluss:
01
Die Haushaltssatzung 2015 und der
Haushaltsplan 2015 mit seinen Bestandteilen und Anlagen
-
Gesamtplan
-
Verwaltungshaushalt/Vermögenshaushalt
-
Sammelnachweise
-
Stellenplan
-
Vorbericht
-
Ãœbersicht
über die Verpflichtungsermächtigungen
-
Ãœbersichten
über den vorläufigen Stand der Schulden, der Rücklagen und der Übernahme von
Ausfallbürgschaften
-
Wirtschaftspläne
der Eigenbetriebe Theater Erfurt, des Entwässerungsbetriebes, des Thüringer
Zooparks, des Erfurter Sportbetriebes und der Unternehmen
werden beschlossen.
02
Der Finanzplan und das
Mehrjahresinvestitionsprogramm werden beschlossen.
03
Die Haushaltsgrundsätze zur Ausführung des
Haushaltsplanes 2015 werden bestätigt.
04
Gewaltlos
macht Schule
Im HH
Jahr 2015 wird dem Projekt "Gewaltlos macht Schule" eine Fördersumme
in Höhe von bis zu 25.000 € eingeräumt. Aus der HH Stelle 46070.71800 werden
ausschließlich Maßnahmen, die Bestandteil des aktuell gültigen Kinder- und
Jugendförderplan sind, gefördert.
Im
Rahmen der Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplanes ist eine
Überprüfung der Trägerstruktur für das Jugendhaus Oststadt vorzunehmen.
05
OPEN
DATA für Erfurt
05-01
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, in den klassischen Internetauftritt der
Landeshauptstadt Erfurt eine Plattform zu integrieren, über welche die
Informationen der Stadtverwaltung als maschinen-lesbare Dateien zur Verfügung
gestellt werden.
Dabei
sollen die 8 Open Government Data Prinzipien Anwendung finden!
1.
Vollständigkeit
Alle
öffentlichen Daten werden verfügbar gemacht. Als Öffentliche Daten werden
hierbei Daten verstanden, die nicht berechtigten Datenschutz-, Sicherheits-
oder Zugangsbeschränkungen unterliegen.
2.
Primärquelle
Die
Daten werden an ihrem Ursprung gesammelt. Dies geschieht mit dem
höchstmöglichen Feinheitsgrad, nicht in aggregierten oder sonst wie modifizierten
Formaten.
3.
Zeitnah
Daten
werden so zügig, wie zur Werterhaltung, notwendig zur Verfügung gestellt.
4.
Zugänglich
Daten
werden so vielen Nutzern wie möglich für möglichst viele Verwendungszwecke
bereitgestellt.
5.
Maschinenlesbar
Daten
werden zur automatisierten Verarbeitung strukturiert zur Verfügung gestellt.
6.
Nicht diskriminierend
Daten
sind für Alle verfügbar, ohne dass eine Registrierung notwendig ist.
7.
Nicht proprietär
Daten
werden in standardisierten Formaten bereitgestellt, über die keine juristische
Person die alleinige Kontrolle hat.
8.
Lizenzfrei
Daten
unterliegen keinem Urheberrecht, Patenten, Markenzeichen oder
Geschäftsgeheimnissen. Sinnvolle Datenschutz-, Sicherheits- und
Zugangsbeschränkungen sind zulässig.
05-02
Als
ersten Schritt, stellt die Stadtverwaltung die Daten zum Haushalt 2015 als
maschinen-lesbare Dateien (Tabellenformat wie csv oder Microsoft Excel) online
zur Verfügung. Zukünftig werden die Haushaltsdaten dann zeitgleich mit der
Veröffentlichung des Haushaltsplanentwurfs als maschinen-lesbare Dateien zur
Verfügung gestellt und veröffentlicht.
05-03
Ab
dem Jahr 2016 veröffentlicht die Stadtverwaltung nach und nach alle nach dem
Thüringer Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich frei zugänglichen Informationen
und Daten der Stadtverwaltung als maschinen-lesbare Dateien.
Neben
den Haushaltsdaten sollte bei der Priorisierung der Daten der Fokus auf
Umweltdaten liegen.
06
Externer Gutachter
Bis zum 30.07.2015 erfolgt die
Ausschreibung für die Untersuchung des Stadthaushaltes durch einen externen
Gutachter. Der Ausschreibungstext ist dem Ausschuss für Finanzen,
Liegenschaften und Vergaben vor der Veröffentlichung vorzulegen. Es erfolgt die
Effizienzprüfung städtischer Aufgaben und Ämter. Nach der Umsetzung der
Aufgabenkritik sind wegfallende Aufgaben im sogenannten Pflichtbereich dem
Stadtrat vorzustellen und in den kommenden Haushalten einzubeziehen. In der
dann folgenden Haushaltsaufstellung durch kw-Vermerke im Stellenplan abzubilden
und dem Stadtrat mit dem zukünftigen Haushalt vorzulegen.
07
Neustrukturierung
der Wirtschaftsförderung
Die
Stadtverwaltung prüft, ob die städtische Wirtschaftsförderung in der bisherigen
Form fortgeführt wird. Das Ergebnis ist im 4. Quartal 2015 vorzulegen.
08
Perspektive für Amt 23
Mit
dem Prüfauftrag verfolgen wir das vorrangige Ziel: den Sanierungsstau der
Erfurter Schulen und Schulsporthallen schrittweise abzubauen und zeitnah das
Investitionspaket "Schulen" umzusetzen.
Durch
einen externen Gutachter ist eine Variantenuntersuchung für mögliche
Entwicklungsszenarien des Amtes für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung (Amt 23)
anzustellen. Die Federführung obliegt der KoWo Erfurt. Dabei sind die Vorteile,
Nachteile und Risiken
-
wirtschaftlicher, steuerlicher und finanzieller
Natur
-
Auswirkungen auf das Personal (Stellung,
Status, Entlohnung)
-
organisatorische Auswirkungen
-
Fragen der Effizienz u.a.
aufzuzeigen.
Das Gutachten ist bis zum 31.12.2015 vorzulegen.
Die
Variantenuntersuchung sollte dabei zumindest folgende Varianten in Betracht
ziehen:
a)
Ausgliederung in eine städtische Gesellschaft
(analog KoWo)
b)
Ausgliederung in einen Eigenbetrieb oder
Eigenbetrieb ähnliche Form
c)
Weiterführung als städtisches Amt
d)
möglicherweise auch vollkommen andere Variante
bzw.
Kombination verschiedener Varianten
Die
Ergebnisse sollten dabei auch konkrete Handlungsempfehlungen und
Umsetzungsschritte beinhalten.
Solange
die Untersuchung stattfindet und keine Ergebnisse für eine Entscheidungsfindung
vorliegen, wird auf eine Wiederbesetzung der Amtsleiterstelle verzichtet.
09
Profilierung
des Angermuseums
Für
das Angermuseum ist eine Profilierung im Sinne des Strategischen
Kulturkonzeptes vorzunehmen.
10
Umzug
Familienzentrum Anger
Um
künftig das Raumkonzept zu verbessern und gleichzeitig Mietkosten einzusparen,
prüft die Stadtverwaltung den Umzug des Familienzentrums am Anger in die
städtische Immobilie in der Marktstraße 6.
11
Eltern-Kind-Zentren
Die
Stadtverwaltung beteiligt sich weiterhin an der Entwicklung von
Kindertageseinrichtungen zu Eltern-Kind-Zentren und legt ein
Entwicklungskonzept vor.
12
Qualität
in Kindertageseinrichtungen
Die
Stadtverwaltung prüft die bedarfsgerechte Erweiterung der Förderung von
Kindertageseinrichtungen auf Grundlage sozialer Kriterien.
Die
Stadtverwaltung prüft eine dauerhafte Lösung der Frage der stellvertretenden
Leitung in den Kindertageseinrichtungen.
13
Angemietete
Objekte
Die
Stadtverwaltung legt dem Stadtrat bis 30.09.2015 eine Ãœbersicht der durch die
Landeshauptstadt angemieteten Objekte sowie möglicher Alternativobjekte in
städtischem Besitz vor. Die Übersicht enthält das jeweilige Objekt, die
Nutzung, den Vermieter, die Höhe der Miete, den Mietpreis pro Quadratmeter, das
Ende des Mietvertrages, die entsprechenden Kündigungsfristen sowie das in Frage
kommende Alternativobjekt.
14
BUGA-Radwegekonzept
Die Stadtverwaltung legt dem Stadtrat bis
zum 2. Quartal 2016 das BUGA-Radwegekonzept vor.
15
Implementierung
des Bildungskataloges
Die
Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie die Implementierung des
Bildungskatalogs in den Internetauftritt der LH Erfurt www.erfurt.de
über
die HHSt. 35000, 35010 und 29540 im Jahr 2015 finanziell abgesichert werden kann.
Die
Umsetzung ist dann schnellstmöglich zu beauftragen.
Ãœber
das Ergebnis der Prüfung und die Beauftragung ist der BuS – Ausschuss in seiner
Sitzung am 02.09.2015 zu informieren.
16
Anschaffung
eines Hubsteigers
Um
zukünftige Mietkosten einzusparen, prüft die Stadt die Anschaffung eines
Hubsteigers im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung.
17
Personalbesetzung
der Stadtverwaltung Erfurt
Die
Stadtverwaltung informiert quartalsweise nach Ämtern gegliedert über die besetzten
und offenen Stellen gemäß Stellenplan sowie die Anzahl der Mitarbeiter*innen,
die jeweils aktuell betriebliche Eingliederungsmaßnahmen (BEM) in Anspruch
nehmen und die aktuell vorliegenden Ãœberlastungsanzeigen.
18
Kostenlose,
freie Software
Der Umstieg
auf den Einsatz von freier und kostenloser Software innerhalb der gesamten
Stadtverwaltung ist zu prüfen und das Ergebnis mit Blick auf die
Einsparpotentiale dem Stadtrat bis Ende 2015 vorzulegen. Alternativ ist zu
prüfen, wie die momentanen Kosten für Software und Wartungsverträge innerhalb
der Stadtverwaltung deutlich reduziert werden können.
19
Carsharing statt Leasing bei
Fahrleistungen unter 10.000 km/Jahr
Ein Umstieg auf Carsharing statt Leasing
ist für kommunale Fahrzeuge bei einer Fahrleistung unter 10.000 km/Jahr zu
prüfen. Die Prüfung soll nach Fahrzeugklassen gegliedert werden. Das Ergebnis
ist mit Blick auf die Einsparpotentiale dem Stadtrat bis Ende 2015 vorzulegen.
20
Kooperation
mit der ThEGA
Der
Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, eine Kooperation mit der ThEGA mit dem
Ziel einzugehen, Energieeffizienz- und Energieeinsparpotentiale innerhalb der
gesamten öffentlichen Infrastruktur aufzudecken und zu heben. Es soll eine
Liste erstellt werden, die die 10 dringendsten Projekte zur Energieeinsparung
benennt und die Kosten der Umsetzung und die Einsparpotentiale auf einer
Zeitleiste abschätzt.
21
PV - eine stetige Einnahmequelle auf
kommunalen Flächen
Es ist die Nutzung von Photovoltaikanlagen
auf geeigneten Dächern und Fassaden kommunaler Immobilien und ggf. auch auf
bebauten kommunalen Flächen zu prüfen. Bei entsprechender Eignung sind diese
Flächen zu bewerben und zu vermarkten.
22
Deckungsringe –
transparenter gestalten
Zur
Haushaltsklarheit werden die Deckungsringe ab dem Haushalt 2016 bereinigt und
transparenter gestaltet. Ein entsprechender Vorschlag ist dem Ausschuss für
Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben bis zum Ende des 3
Quartals vorzulegen.
23
Gispersleben
Mit dem Beschluss von Haushaltssatzung und
Haushaltsplan 2015 erfolgt die sofortige Freigabe der Mittel aus der
kurzfristigen Vermietung der Bürgerhäuser.
24
Sulzer
Siedlung
Der
Stadtrat fordert den Oberbürgermeister auf, zu prüfen, ob für die Zufahrt Pelikanweg
eine Stauinduktionschleife als verkehrsorganisatorische Maßnahme zur
Verbesserung der jetzigen Verkehrssituation im Bereich der Kreuzung
Pelikanweg/Haßlebener Weg und Stotternheimer Straße eingeordnet werden kann.
Eine Zeitschiene zur Realisierung und die finanziellen Auswirkungen sind
darzustellen.
Termin:
3. Quartal
25
Marbach
Bau
eines Geh-/Radweges entlang der Schwarzburger Straße
Die
Stadtverwaltung Erfurt wird aufgefordert im Rahmen des Haushaltsplanentwurfes
2016 folgende Punkte zu prüfen:
- Die Planungskosten und die Zeitschiene für den Bau eines
Geh-/Radweges Â
 entlang der Schwarzburger Straße.
           - Die Klärung der Grundstücke mit
der Deutschen Bahn.
Dabei
sind auch alternative Übergangsmöglichkeiten darzustellen.
26
Jugendhilfeausschuss
Begleitung
der Umsetzung des Programmes zur Erhaltung und zum Ausbau von
Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen
Die
Verwaltung wird gebeten folgende zu folgenden Punkte Stellung zu beziehen und
die Ergebnisse dem Unterausschuss Kita bis zum 30.09.2015 vorzulegen.
26-01
Zur
Kita 54 (Sofioter Straße) ist zu prüfen, ob ein mittelneutrales Vorziehen der
Maßnahme möglich ist.
26-02
Zur
Kita 28 (Frienstedt) ist eine ausführliche Darstellung des Vorhabens
vorzulegen.
26-03
Zur
Kita 2 ist zu prüfen, ob eine Erhöhung der Gesamtausgaben, auf Basis einer
Gegenüberstellung der Planungsgrundlagen für die DS 1320/14 und der DS 0938/15,
realisierbar ist (Um eine Analyse wird gebeten). Ferner wird die Verwaltung um
Darlegung der Gründe für eine Neubewertung des Vorhabens gebeten.
26-04
Dem
UA Kita ist halbjährlich, beginnend mit dem regulären Sitzungstermin im
September 2015, eine Aktualisierung des Programmes zur Erhaltung und zum Ausbau
von Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen vorzulegen. Insbesondere
sind, vorhabenbezogen, der erwartete Mittelabfluss sowie der
Vorhabenfortschritt anzugeben. Jeweils ein Vertreter der zuständigen Ämter
(Kämmerei, Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung, Jugendamt) ist zu dieser
Beratung zu laden.
26-05
Es
ist zu prüfen, ob im Haushaltsjahr nicht benötigte Mittel, für abgeschlossene
Vorhaben, für Planungskosten, für im folgenden Haushaltsjahr beginnende
Vorhaben, durch entsprechende Haushaltsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden
können.
26-06
Es
ist zu prüfen, ob für die Kita 55 in der HHst VWH 46410.50000 (Gebäudeunterhalt
lt. SN2) 100.000 EUR zur Verfügung gestellt werden können.
26-07
Es
ist zu prüfen, ob für im Rahmen des Programmes zur Erhaltung und zum Ausbau von
Betreuungsangeboten in
Kindertageseinrichtungen, im VMH eingestellte Mittel durch entsprechende
Haushaltsvermerke eine Übertragbarkeit, außerhalb von
Verpflichtungsermächtigungen,
in das folgende Haushaltsjahr möglich sind. Die Verwaltung wird gebeten
Maßnahmen zu prüfen, die es ermöglichen, Vorhaben mit tatsächlichem Baubeginn
im folgenden Haushaltsjahr einzustellen.
(redakt. Hinweis:
Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 11 beigefügt.)