Beschluss
01
Der Oberbürgermeister wird beauftragt die
Stellungnahmen der Landeshauptstadt Erfurt entsprechend Anlage 01[1] fristgerecht bis zum 22.06.2015 an das Thüringer
Landesverwaltungsamt abzugeben.
02
Der Oberbürgermeister wird beauftragt die
Stellungnahme der Landeshauptstadt Erfurt entsprechend Anlage 012
auch im Rahmen der noch ausstehenden Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange wortgleich an das Land abzugeben.