Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Stadtrat stimmt der Veräußerung des Grundstückes "Nordhäuser Straße 112" in der Gemarkung Erfurt - Nord, Flur 11, Flurstücke 253, 254 und 255 mit insgesamt 413 m² mindestens zum Verkehrswert und nach vorheriger öffentlicher Ausschreibung zu. Alternativ zur Veräußerung soll auch die Bestellung eines Erbbaurechtes mit einer Laufzeit von maximal 90 Jahren zu mindestens 4 % Erbbauzins möglich sein.

 

02

Bei der Vergabe wird auf die Berücksichtigung des Nutzungskonzeptes verzichtet, da es sich bei dem betreffenden Objekt um ein Mehrfamilienhaus handelt.

 

03

Der Stadtrat stimmt der dinglichen Sicherung eines Rückkaufrechtes zu Gunsten der Stadt Erfurt für die im Rahmen der Straßenraumverbreiterung "Nordhäuser Straße" tatsächlich in Anspruch genommene Fläche des Flurstückes 255, der Flur 11 der Gemarkung Erfurt-Nord im Zuge des Verkaufes zu.

 

04

Der Stadtrat erklärt außerdem die Belastungsvollmacht für noch aufzunehmende Grundschulden zur Finanzierung des Kaufpreises und der Investitionen für dieses Grundstück.

 

05

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die in den Beschlusspunkten 01 bis 04 genannten Festlegungen umzusetzen.