Sitzung: 27.05.2015 StR/032/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0786/15
Beschluss:
01
Der Stadtrat stimmt der Veräußerung des
Grundstückes "Nordhäuser Straße 112" in der Gemarkung Erfurt - Nord,
Flur 11, Flurstücke 253, 254 und 255 mit insgesamt 413 m² mindestens zum
Verkehrswert und nach vorheriger öffentlicher Ausschreibung zu. Alternativ zur
Veräußerung soll auch die Bestellung eines Erbbaurechtes mit einer Laufzeit von
maximal 90 Jahren zu mindestens 4 % Erbbauzins möglich sein.
02
Bei der Vergabe wird auf die
Berücksichtigung des Nutzungskonzeptes verzichtet, da es sich bei dem
betreffenden Objekt um ein Mehrfamilienhaus handelt.
03
Der Stadtrat stimmt der dinglichen
Sicherung eines Rückkaufrechtes zu Gunsten der Stadt Erfurt für die im Rahmen
der Straßenraumverbreiterung "Nordhäuser Straße" tatsächlich in
Anspruch genommene Fläche des Flurstückes 255, der Flur 11 der Gemarkung
Erfurt-Nord im Zuge des Verkaufes zu.
04
Der Stadtrat erklärt außerdem die
Belastungsvollmacht für noch aufzunehmende Grundschulden zur Finanzierung des
Kaufpreises und der Investitionen für dieses Grundstück.
05
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die
in den Beschlusspunkten 01 bis 04 genannten Festlegungen umzusetzen.