Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Für den Bereich des Johannesufers zwischen Juri-Gagarin-Ring/ Wallstraße und Flutgraben soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan ALT672 "Johannesufer" aufgestellt werden.

 

Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Erfurt, Flur 124 und 125 und wird begrenzt:

im Nordosten:           durch die Böschungsoberkante des Flutgrabens

im Südosten:              durch die südöstliche Begrenzung der Flurstücke 81/2, 74/2 und 43/9

im Südwesten:          durch die nordöstliche Straßenbegrenzung des Juri-Gagarin-Rings und der Wallstraße

im Nordwesten:        durch die Verlängerung der nordwestlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 126.

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt, die der gebietsbezogenen Konkretisierung der Sanierungsziele dienen:

  • Sicherung einer geordneten und standortverträglichen städtebaulichen Entwicklung durch Definition von Art und Maß der baulichen Nutzung
  • Sicherung und Abgrenzung des Grünraums des Flutgrabens unter Berücksichtigung einer öffentlichen Fuß- und Radwegeverbindung sowie der historischen Mauerreste der ehemaligen Stadtmauer am Johannesufer
  • Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben, die über die Größenordnung des Anlagentyps des Erfurter Ladens mit maximal 200 m² Verkaufsfläche hinausgehen
  • Ausschluss von Wohnnutzungen im Erdgeschossbereich am Juri-Gagarin-Ring
  • Festsetzung einer Bauflucht entlang des Juri-Gagarin-Rings und der Wallstraße
  • Festsetzung der rückwärtigen Bauflucht zum Flutgraben, die die Bestandsbebauung Johannesufer 1-4 nicht überschreitet und eine öffentliche Fuß- und Radwegeverbindung entlang des Flutgrabens ermöglicht
  • Festsetzung der GRZ auf maximal 0,6 und Sicherung eines ausreichenden Anteils wohnnaher Freiflächen
  • Begrünungsvorgaben für die Freiflächengestaltung
  • Ausschluss oberirdischer Stellplätze
  • Sicherung des Lärmschutzes.

 

02

Der Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

(redakt. Hinweis: Die Übersichtsskizze ist der Niederschrift als Anlage 12 beigefügt.)