Sitzung: 27.05.2015 StR/032/2015
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0534/15
Beschluss:
01
Für den Bereich des Johannesufers zwischen
Juri-Gagarin-Ring/ Wallstraße und Flutgraben soll gemäß § 2 Abs. 1
Satz 1 BauGB der Bebauungsplan ALT672 "Johannesufer" aufgestellt
werden.
Der
Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Erfurt, Flur 124 und 125 und wird
begrenzt:
im
Nordosten:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â durch die
Böschungsoberkante des Flutgrabens
im
Südosten:             durch die
südöstliche Begrenzung der Flurstücke 81/2, 74/2 und 43/9
im
Südwesten:         durch die nordöstliche
Straßenbegrenzung des Juri-Gagarin-Rings und der Wallstraße
im
Nordwesten:       durch die Verlängerung
der nordwestlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 126.
Mit dem Bebauungsplan werden folgende
Planungsziele angestrebt, die der gebietsbezogenen Konkretisierung der
Sanierungsziele dienen:
- Sicherung
einer geordneten und standortverträglichen städtebaulichen Entwicklung
durch Definition von Art und Maß der baulichen Nutzung
- Sicherung und
Abgrenzung des Grünraums des Flutgrabens unter Berücksichtigung einer
öffentlichen Fuß- und Radwegeverbindung sowie der historischen Mauerreste
der ehemaligen Stadtmauer am Johannesufer
- Ausschluss von
Einzelhandelsbetrieben, die über die Größenordnung des Anlagentyps des
Erfurter Ladens mit maximal 200 m² Verkaufsfläche hinausgehen
- Ausschluss von
Wohnnutzungen im Erdgeschossbereich am Juri-Gagarin-Ring
- Festsetzung
einer Bauflucht entlang des Juri-Gagarin-Rings und der Wallstraße
- Festsetzung der
rückwärtigen Bauflucht zum Flutgraben, die die Bestandsbebauung
Johannesufer 1-4 nicht überschreitet und eine öffentliche Fuß- und
Radwegeverbindung entlang des Flutgrabens ermöglicht
- Festsetzung
der GRZ auf maximal 0,6 und Sicherung eines ausreichenden Anteils
wohnnaher Freiflächen
- Begrünungsvorgaben
für die Freiflächengestaltung
- Ausschluss
oberirdischer Stellplätze
- Sicherung des
Lärmschutzes.
02
Der Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
(redakt. Hinweis: Die Ãœbersichtsskizze
ist der Niederschrift als Anlage 12 beigefügt.)