Sitzung: 27.05.2015 StR/032/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0191/15
Beschluss:
01
Der
Stadtrat stimmt der Veräußerung des Grundstückes "Futtergasse 2" in
der Gemarkung Kerspleben, Flur 1, Flurstück 63/2 mit einer Fläche von 397 m²
mindestens zum Verkehrswert und nach vorheriger öffentlicher Ausschreibung zu.
Alternativ zur Veräußerung soll auch die Bestellung eines Erbbaurechtes mit
einer Laufzeit von maximal 90 Jahren zu mindestens 4 % Erbbauzins möglich sein.
02
Der
Stadtrat erklärt außerdem die Belastungsvollmacht für noch aufzunehmende
Grundschulden zur Finanzierung des Kaufpreises und der Investitionen für dieses
Grundstück.
03
Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, die in den Beschlusspunkten 01 und 02
genannten Festlegungen umzusetzen.