Sitzung: 18.05.2015 OR WIN/004/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0861/15
Beschluss:
1)       Entsprechend § 17 (2) a) in Verbindung mit § 18 a) und b) der Ortsteilverfassung werden dem Dorfclub Windischholzhausen e. V. für die Durchführung und Gestaltung des traditionellen Dorf- und Schützenfestes Mittel in Höhe von 800,00 Euro zur Verfügung gestellt.
2)       Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.