Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Entwurf des Bebauungsplanes LIN587 "Am Tonberg" (Anlage 2) in seiner Fassung vom  05.03.2015 und die Begründung (Anlage 3) sowie die Abwägung der bereits vorliegenden Stellungnahmen (Anlage 9) werden gebilligt.

 

Mit dem Entwurf werden die Planungsziele gegenüber dem Aufstellungsbeschluss Nr. 000224/08 vom 17.09.2008, öffentlich bekannt gemacht am 24.10.2008 im Amtsblatt Nr. 19, präzisiert:

-            geordnete städtebauliche Entwicklung des Gebietes als gewerblicher Standort

-            Entwicklung von Gewerbeflächen für gering emittierendes Gewerbe

-            Ausschluss von Einzelhandel, Gastronomie, Bordellen, Vergnügungsstätten sowie Betrieben des Beherbergungsgewerbes zur Sicherung eines Flächenpotentials für sonstige Gewerbenutzungen

-            Ergänzung und Arrondierung des gewerblich geprägten Siedlungsbereiches bis an die Ostumfahrung "Konrad-Adenauer-Straße"

-            Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und oberzentralen Funktion Erfurts

-            Schaffung neuer Arbeitsplätze

-            immissionsbeschränkende Festsetzungen im Hinblick auf die vorhandene Wohnbebauung "Am Tonberg"

-            Schaffung von Grünzäsuren zur visuellen Abschirmung nach Norden zur Wohnbebauung "Am Tonberg" und in Richtung Osten zur Ostumfahrung "Konrad-Adenauer-Straße"

-            Schutz der Frischluftzufuhr für die Kernstadt Erfurt

-            Regelung des Umgangs mit Werbeanlagen

-            Anbindung an das Haupterschließungsnetz vom Knotenpunkt Weimarische Strasse über einen Anschluss an die Straße "An der Henne"

-            Erschließung der Gewerbeflächen ausschließlich über einen internen Erschließungsstich

 

02

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Eigentümer und Erschließungsträger der Flurstücke im Geltungsbereich einen städtebaulichen Vertrag über die Erschließung und die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Ausgleichsmaßnahmen) abzuschließen.

 

03

Der Entwurf des Bebauungsplanes LIN587 "Am Tonberg" und dessen Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

04

Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 2 a – d beigefügt.)