Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren für den Bebauungsplan LIA278 "Auf der großen Mühle/ Hinter den Wänden/ Hinterm Gasthofe" (Beschluss Nr.1941/10 vom 15.12.2010) wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

 

Der rechtswirksame Bebauungsplan LIA278 "Auf der großen Mühle/ Hinter den Wänden/ Hinterm Gasthofe" an der Weimarischen Straße / B7 in Linderbach soll geändert werden.

 

Mit der Änderung wird der Geltungsbereich vergrößert, er wird begrenzt:

 

im Norden:        die südliche Straßenbegrenzungslinie der Straße Elsterweg und nördliche Begrenzung der Kleingartenanlage "Hinter den Wänden"

im Osten:            östliche Grenze der Straße "Am Weiherweg", südliche Straßenbegrenzungslinie Weimarische Straße, Flurstück 272, Flur 4, Gemarkung Linderbach; die östliche Begrenzung der Flurstücke (Linderbach) 278/17, 278/19 und 278/21/5, 87/2, Gem. Linderbach, Flur 5

im Süden:           die nördliche Begrenzung des Bachflurstücks (Peterbach)277/3, Gemarkung Linderbach, Flur 5 und des Bachflurstücks (Linderbach) 328, Gemarkung Linderbach, Flur 5; sowie der Flurstücke 179/1, 85, 81/5, Gemarkung Büßleben, Flur 3.

im Westen:        die östliche Begrenzung der Bachflurstücke des Linderbachs 328, Gemarkung Linderbach, Flur 5 und des Bachflurstücks 87/2, Gemarkung Linderbach, Flur 3. 

 

Mit der Änderung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-    Sicherung von Gewerbeflächen  für kleine und mittelständige produzierende oder dienstleistende Gewerbebetriebe

-    Erhaltung und Entwicklung des Kfz-Handels

-    Ausschluss von weiterem sonstigen Einzelhandel und Vergnügungsstätten

-    Ausschluss von Schank- und Speisewirtschaften, die nicht der Gebietsversorgung dienen

-    Ausnahmsweise Zulässigkeit von Betrieben des Beherbergungsgewerbes

-    Gewährleistung eines planungsrechtlichen Bestandschutzes für bestehende Nutzungen, die durch die Änderung unzulässig oder eingeschränkt werden

-    Neuregelung von Fremd- und Eigenwerbung

 

02

Der geänderte Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.)