Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

  1. Entsprechend § 19a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin  zur Erfüllung  der Repräsentationsaufgaben

zusätzlich finanzielle Mittel in Höhe  von 200,00 EUR zur Verfügung gestellt.

  1. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushalts-verordnung) nachzuweisen.