Sitzung: 23.03.2015 OR DIT/003/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0594/15
Beschluss
Entsprechend § 2 Abs. 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt sollen die Mieteinnahmen für die Ausstattung und Renovierung des Bürgerhauses verwendet werden. Die Verwaltung, hier Sachgebiet Ortsteilbetreuung, wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen und erforderliche Absprachen mit den Fachämtern zu führen.