Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

  1. Entsprechend § 19a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister  zur Erfüllung  der Repräsentationsaufgaben finan-zielle Mittel in Höhe von 117,16 EUR zur Verfügung gestellt.
  2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden

Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushalts-verordnung) nachzuweisen.