Sitzung: 16.03.2015 OR WIN/003/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0502/15
Beschluss:
1) Entsprechend § 17 (2) a in Verbindung mit § 18 a) und b) werden dem Dorfclub Windischholzhausen e. V. zur Ausstattung und Gestaltung des Maifeuers Mittel in Höhe von 200,00 Euro zur Verfügung gestellt.
2) Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.