Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1)    Für die Durchführung und Ausgestaltung des 5. Wiesenhügelfestes, welches am 12.09.2015 stattfindet, werden Mittel in Höhe von 1000,00 Euro nach den § 17 (2) a in Verbindung mit § 18 a) und b) der Ortsteilverfassung zur Verfügung gestellt.

2)    Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.