Sitzung: 19.03.2015 OR WIE/003/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0504/15
Beschluss:
1) Für die Durchführung und Ausgestaltung des 5. Wiesenhügelfestes, welches am 12.09.2015 stattfindet, werden Mittel in Höhe von 1000,00 Euro nach den § 17 (2) a in Verbindung mit § 18 a) und b) der Ortsteilverfassung zur Verfügung gestellt.
2) Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.