Sitzung: 12.03.2015 OR SAL/003/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0515/15
Beschluss:
Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden finanzielle Mittel in Höhe von 1971               ,91 EUR für dringliche Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten im Bürgerhaus Salomonsborn zur Verfügung gestellt.