Sitzung: 12.03.2015 OR SAL/003/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 0508/15
Beschluss:
Entsprechend §18 (b), Anlage
5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Kirmesgesellschaft Salomonsborn
e.V. zur Vorbereitung und Durchführung der Kirmes 2015, 650,00 EUR zur
Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag, u.a. zur Ausrichtung des Kindertanzes, zur musikalischen Umrahmung der Veranstaltung, für die Sportplatzmiete, für die Gebühren der GEMA, für Strom-, Wasser- und Abwasserkosten sowie für Kosten und Gebühren welche im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, verwendet werden.