Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Kirmesgesellschaft Salomonsborn e.V. werden entsprechend §18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt für die Vorbereitung und Durchführung des Osterfeuers 75,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für die Aufwendungen des Notstromaggregats, Toilettenwagen, Wasser- und Abwassergebühren sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Gebühren eingesetzt werden.