Sitzung: 12.03.2015 OR SAL/003/2015
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0506/15
Beschluss:
Der Kirmesgesellschaft
Salomonsborn e.V. werden entsprechend §18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der
Stadt Erfurt für die Vorbereitung und Durchführung des Osterfeuers 75,00 EUR
zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für die Aufwendungen des Notstromaggregats, Toilettenwagen, Wasser- und Abwassergebühren sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Gebühren eingesetzt werden.