Sitzung: 19.02.2015 OR ERM/002/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0417/15
Beschluss:
Entsprechend § 18 (b), Anlage
5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für die Vorbereitung und
Durchführung des traditionellen Maifeuers finanzielle
Mittel in Höhe von 300,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u.a. für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Gebühren und die Wiederherstellung der genutzten Fläche eingesetzt werden.