Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für die Vorbereitung und Durchführung des traditionellen Maifeuers finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Gebühren und die Wiederherstellung der genutzten Fläche eingesetzt werden.