Sitzung: 17.02.2015 OR FRI/002/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0383/15
Beschluss:
Entsprechend § 4 i.V.m. § 8 (1b) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden finanzielle Mittel in Höhe von 250,00 EUR für dringliche Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an der Elektroanlage des Bürgerhauses zur Verfügung gestellt.