Sitzung: 04.03.2015 StR/028/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 2483/14
Beschluss:
01
Auf
Grund von § 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 i.V.m. § 17
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer
Bauordnung (ThürBO) und §§ 19 Abs. 1 Satz 1, 2 Abs. 1 und 2
Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), beschließt der Stadtrat Erfurt die Satzung
über die 2. Verlängerung der am 13.07.2012 in Kraft getretenen
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes MIT634
"Gewerbegebiet Alte Mittelhäuser Straße/ Erfurter Straße" - VS022 um
ein weiteres Jahr. Der beiliegende Satzungstext (Anlage 3) über die
Veränderungssperre und der Lageplan im Maßstab 1:2000 (Anlage 2) sind
Bestandteil des Beschlusses.
02
Die
Satzung über die 2. Verlängerung der
Veränderungssperre ist im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich
bekannt zu machen.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 2 a – c beigefügt.)