Sitzung: 29.01.2015 StR/027/2015
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 10, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 2470/14
Beschluss:
01
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
Mittel für die Beauftragung eines externen Gutachters bereitzustellen.
02
Der Auftrag des Gutachters umfasst die
Untersuchung der Haushaltspositionen im Pflichtbereich und in der
Aufgabenerfüllung des übertragenen Wirkungskreises. Die Haushaltsstellen und
die zugehörigen Aufgaben werden hinsichtlich des vorhandenen Einsparpotentials
untersucht und aufgelistet.
03
Vorschläge zur Streichung der freiwilligen
Leistungen der Stadt sind kein Auftragsbestandteil. Die freiwilligen Leistungen
sind jedoch hinsichtlich der Kosteneffizienz zu überprüfen.
04
Der Oberbürgermeister legt die Ergebnisse
dem Stadtrat als Vorschlag vor.