Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 14, Befangen: 0

Beschluss.

 

01

Die Parkraumkonzeption fĂŒr die Innenstadt von Erfurt wird als wesentliche Handlungsgrundlage zur Umsetzung der Verkehrsentwicklungsplanes Innenstadt (Beschluss 0160/12 vom 18.07.2012) mit dem Kernziel einer Begegnungszone bestĂ€tigt.

 

02

Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Konzeption erarbeiteten notwendigen Maßnahmen im Jahr 2014 vorzubereiten und als Stufenkonzept in den Jahren 2014/15/16 umzusetzen. Als notwendige Vorleistungen sind dazu:

-     die Bewohnerparkquartiere neu zu ordnen

-     außerhalb der Begegnungszone die EinfĂŒhrung des Mischparkens durch Beschaffung von notwendigen Parkscheinautomaten und Beschilderung vorzubereiten

-     die ParkgebĂŒhrenordnung einschl. Bewirtschaftungszeiten anzupassen

 

03

Die Überwachung des Parkraumes erfolgt im Rahmen der vorhandenen personellen und sachlichen Ressourcen der Stadtverwaltung.

 

04

Die Verwaltung wird beauftragt, spĂ€testens zwei Jahre nach Umsetzung der Parkraumkonzeption eine Evaluierung zur erreichten QualitĂ€t der ParkraumĂŒberwachung in der Innenstadt durchzufĂŒhren.

 

05

Vor EinfĂŒhrung/ Inkrafttreten der 3. Stufe der Begegnungszone sind ein geeignetes Marketingkonzept und eine Informationskampagne zur besseren ErklĂ€rung und Akzeptanz durch die Bevölkerung Erfurts, die Besucher und die Einpendler zu entwickeln und umzusetzen. Die Belange von Besuchern und Einpendlern der Innenstadt mĂŒssen durch zusĂ€tzliche Parkangebote aufgefangen werden. Diese zusĂ€tzlichen ParkkapazitĂ€ten dienen auch der AttraktivitĂ€tserhöhung der Erfurter Innenstadt als Einzelhandelsstandort, schaffen Angebote fĂŒr Dauerparker und sind Voraussetzung fĂŒr die Entwicklung von BrachflĂ€chen, die derzeit als Parkplatz genutzt werden. Hierzu sind schnellstmöglich mindestens drei ParkhĂ€user zu planen und zu realisieren.

 

06

Der Stadtrat fordert die Verwaltung auf, die SWE Parken GmbH als Betreiber fĂŒr die ParkhĂ€user zu gewinnen, damit fĂŒr das Parken und fĂŒr die ÖPNV-Nutzung ein integriertes Konzept entwickelt werden kann.

 

07

Die AttraktivitĂ€t des ÖPNV ist in ErgĂ€nzung zu den Parkangeboten durch Schaffung von neuen Tarifangeboten fĂŒr die Innenstadt zu erhöhen. Das Angebot des Jobtickets ist weiterzuentwickeln. Mit dem VMT sind Verhandlungen aufzunehmen, neue Tarifangebote fĂŒr die Innenstadt in das Tarifsystem des VMT zu integrieren.

 

08

Die Parkscheinautomaten sollen fĂŒr moderne Bezahlsysteme geeignet sein (z.B. Handyticket).

 

09

In den nĂ€chsten Jahren sind die P&R-PlĂ€tze bedarfsgerecht zu erweitern. Die Nutzung der P&R-PlĂ€tze soll weiterhin gebĂŒhrenfrei bleiben.

 

10

Das Parkleitsystem ist unter Einbeziehung der P&R-PlÀtze und der Stadtinformationstafeln zu erweitern.

 

11

An geeigneten Standorten der ParkplĂ€tze und ParkhĂ€user sind Ladestationen bzw. die technischen Voraussetzungen fĂŒr eine spĂ€tere Nachrichtung fĂŒr die Einrichtung von Ladestationen fĂŒr Elektrofahrzeuge zu schaffen.

 

12

Der OberbĂŒrgermeister wird beauftragt, quartalsweise einen Bericht zur Umsetzung des Parkraumkonzeptes (3. Stufe Begegnungszone) zu erstellen und diesen den AusschĂŒssen BuV, StU und OSO vorzulegen. Ein Schwerpunkt der Berichterstattung soll die Darstellung der Parkplatzsituation in den Stadtteilen bilden, die sich außen an die zu bewirtschaftenden Bewohnerquartiere (Beobachtungszonen) anschließen.

 

(redakt. Hinweis: Die Parkraumkonzeption ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefĂŒgt.)