Sitzung: 10.02.2015 OR RIE/002/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0196/15
Beschluss:
1.) Dem Ortsteilbürgermeister werden Mittel in Höhe von 500,00 Euro zur Verfügung gestellt.
2.) Entsprechend der unter § 19a) und f) aufgeführten Gratulations- und Repräsentationsaufgaben entscheidet der Ortsteilbürgermeister über den Einsatz der Mittel.
3.) Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.