Sitzung: 10.02.2015 OR GOT/002/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0186/15
Beschluss:
Entsprechend § 2
Abs. 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von
Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt werden die Mieteinnahmen für die
Ausstattung und bauliche Unterhaltung des Bürgerhauses verwendet.
Der
Ortsteilbürgermeister entscheidet eigenverantwortlich über die notwendigen
Maßnahmen und darüber, welche Gegenstände angeschafft werden.
Die Verwaltung, hier Sachbearbeiter Ortsteilbetreuung, wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen und die erforderlichen Absprachen mit den Fachämtern zu führen.