Sitzung: 22.01.2015 OR KUE/001/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: keine, Enthaltungen: keine
Vorlage: 0127/15
Entsprechend §2 Abs.2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe
und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt werden
die Mieteinnahmen für die Ausstattung und Renovierung des Bürgerhauses
verwendet.
Die Verwaltung, hier Sachbearbeiterin D01, Ortsteilbetreuung, wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen und erforderliche Absprachen mit tangierenden Fachämtern zu führen.