Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: keine, Enthaltungen: keine

Entsprechend §2 Abs.2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt werden die Mieteinnahmen für die Ausstattung und Renovierung des Bürgerhauses verwendet.

Die Verwaltung, hier Sachbearbeiterin D01, Ortsteilbetreuung, wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen und erforderliche Absprachen mit tangierenden Fachämtern zu führen.