Sitzung: 04.12.2014 OR ERM/010/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2487/14
Beschluss:
Entsprechend § 4 i.V.m. § 8(1b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für kleinere Unterhaltungsarbeiten am Bürgerhaus, finanzielle Mittel in Höhe von 97,52 EUR bereitgestellt.