Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 4 i.V.m. § 8(1b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für kleinere Unterhaltungsarbeiten am Bürgerhaus, finanzielle Mittel in Höhe von 97,52 EUR bereitgestellt.