Sitzung: 17.12.2014 StR/017/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1317/14
Beschluss:
01
Der Bebauungsplan wird im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
02
Der Entwurf des Bebauungsplanes
ILV625 "Magdeburger Allee/Feldstraße"Â
(Anlage 2) in seiner Fassung vom 01.09.2014 und die Begründung (Anlage
3) werden gebilligt.
03
Der Entwurf des Bebauungsplanes
ILV625 "Magdeburger Allee/Feldstraße" und die Begründung sind nach
§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3
Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch
die Planung berührt werden, sind gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1
Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
04
Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen
Auslegung sind gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB
i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist
darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben
werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
(redakt.
Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1 a – c
beigefügt.)