Sitzung: 17.11.2014 OR SCH/009/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2354/14
Beschluss:
Entsprechend § 4, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Schmira sowie für dringliche Sanierungs- und Unterhaltungsarbeiten, die Restmittel, von derzeitig 1570,50 EUR, zur Verfügung gestellt.