Sitzung: 24.11.2014 OR AZM/009/2014
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2311/14
Beschluss:
Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung werden finanzielle Mittel in Höhe von 2.700,00 EUR für den Kauf von Ausstattungsgegenständen für das Bürgerhaus zur Verfügung gestellt.