Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der eea-Bericht (Anlage 1) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

02

Der Stadtrat beschließt das beiliegende Energiepolitische Arbeitsprogramm (Anlage 2).

 

03

Die für die Umsetzung dieser als vorrangig eingestuften Maßnahmen notwendigen Mittel werden in Höhe der im Durchschnitt der letzten drei Jahre genehmigten Mittel in den Haushaltsjahren 2015 bis 2020 bereitgestellt. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen, soweit sie mit Ausgaben verbunden sind, stehen unter dem Vorbehalt der jährlichen Etat-Beschlüsse des Stadtrats (Finanzierungs- und Haushaltsvorbehalt).

 

04

Die Umsetzung der Projekte wird in den beschriebenen Zeiträumen durch das Energieteam koordiniert.

 

05

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, jährlich im IV. Quartal, dem Stadtrat mit Vorberatung in den Ausschüssen StU und WuB über den Stand der Umsetzung der energiepolitischen Maßnahmen zu berichten.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 8 a – b beigefügt.)