Sitzung: 26.11.2014 StR/015/2014
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 1843/14
Beschluss:
01
Der eea-Bericht (Anlage 1) wird zustimmend
zur Kenntnis genommen.
02
Der Stadtrat beschließt das beiliegende
Energiepolitische Arbeitsprogramm (Anlage 2).
03
Die
für die Umsetzung dieser als vorrangig eingestuften Maßnahmen notwendigen
Mittel werden in Höhe der im Durchschnitt der letzten drei Jahre genehmigten
Mittel in den Haushaltsjahren 2015 bis 2020 bereitgestellt. Die Umsetzung
einzelner Maßnahmen, soweit sie mit Ausgaben verbunden sind, stehen unter dem
Vorbehalt der jährlichen Etat-Beschlüsse des Stadtrats (Finanzierungs- und
Haushaltsvorbehalt).
04
Die Umsetzung der Projekte wird in den
beschriebenen Zeiträumen durch das Energieteam koordiniert.
05
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, jährlich im
IV. Quartal, dem Stadtrat mit Vorberatung in den Ausschüssen StU und WuB über
den Stand der Umsetzung der energiepolitischen Maßnahmen zu berichten.
(redakt. Hinweis: Die
Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 8 a – b beigefügt.)