Sitzung: 26.11.2014 StR/015/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 9, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 1501/14
Beschluss:
01
Der Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 BauGB vom 04.08.2014 für das Vorhaben „Änderung
des Bebauungsplanes Michaelisstraße Ost - EFM172“ wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1
BauGB abgelehnt.
02
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem
Antragsteller die Entscheidung des Stadtrates einschließlich Begründung
mitzuteilen.