Sitzung: 27.10.2014 OR HOH/008/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2163/14
Beschluss:
Entsprechend § 17, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem
Verein Ökumenische Kirmes Hochheim e.V. zweckgebunden für die Bezahlung der
GEMA-Rechnung 2014 zusätzlich finanzielle Mittel in Höhe von 1.252,69 EUR zur
Verfügung gestellt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.