Sitzung: 28.10.2014 OR MIT/008/2014
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: keine, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2176/14
Der Beschluss 0833/14 vom 13.05.2014 wird aufgehoben.
Die komplette Restsumme von 2017,02 EUR wird dem Tiefbau- und
Verkehrsamt für notwendige Sanierungsmaßnahmen in folgender Priorität zur
Verfügung gestellt:
- Friedrich- Neumeyer- Straße( Fahrbahn,
Straßeneinläufe)
- Fortsetzung der Gehbahnsanierung in der Erfurter Straße