Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Faschingsverein Schwerborn e.V. finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR  u.a. zum Kauf von Stoffen, Kostümen und Faschingsorden  zur Verfügung gestellt.