Sitzung: 22.10.2014 OR SWB/008/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2129/14
Beschluss:
Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Faschingsverein Schwerborn e.V. finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR u.a. zum Kauf von Stoffen, Kostümen und Faschingsorden zur Verfügung gestellt.