Sitzung: 20.10.2014 OR SCH/008/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2042/14
Beschluss:
Entsprechend § 4, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden finanzielle Mittel in Höhe von 550,00 EUR für dringliche Unterhaltungsarbeiten im Bürgerhaus Schmira zur Verfügung gestellt.