Sitzung: 27.10.2014 OR DIT/008/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2024/14
Beschluss
- Entsprechend § 19a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben zusätzlich finanzielle Mittel in Höhe von 134,32 EUR zur Verfügung gestellt.
- Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushalts-verordnung) nachzuweisen.