Beschluss:
01
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Masterplan zur verstärkten Wartung und
Pflege aller Gewässer zweiter Ordnung und Entwässerungsgräben, die sich in der
Verantwortung der Stadt Erfurt befinden, zu erstellen. Er legt diesen dem
Stadtrat mit dem Entwurf des Haushaltes 2015 vor. Ziel ist es, den entstandenen
Pflegerückstand bis zum Jahr 2019 auszugleichen. Der finanzielle Mehraufwand
ist auszuweisen.
02
Für einen verstärkten Hochwasserschutz in
allen Ortsteilen, insbesondere der zuletzt massiv betroffenen Ortsteile
Kerspleben, Büßleben, Rohda (Haarberg), Urbich, Linderbach und Azmannsdorf ist
ein Konzept zu erarbeiten. Bei diesen ist vor allem auf den Verlauf des
Linderbachs, Peterbachs und Pfingstbachs zu achten.
03
Die Stadtverwaltung
bezieht die betroffenen Ortsteilräte bei der Erstellung des Masterplans mit
ein.