Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Beschluss:

 

01

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Masterplan zur verstärkten Wartung und Pflege aller Gewässer zweiter Ordnung und Entwässerungsgräben, die sich in der Verantwortung der Stadt Erfurt befinden, zu erstellen. Er legt diesen dem Stadtrat mit dem Entwurf des Haushaltes 2015 vor. Ziel ist es, den entstandenen Pflegerückstand bis zum Jahr 2019 auszugleichen. Der finanzielle Mehraufwand ist auszuweisen.

 

02

Für einen verstärkten Hochwasserschutz in allen Ortsteilen, insbesondere der zuletzt massiv betroffenen Ortsteile Kerspleben, Büßleben, Rohda (Haarberg), Urbich, Linderbach und Azmannsdorf ist ein Konzept zu erarbeiten. Bei diesen ist vor allem auf den Verlauf des Linderbachs, Peterbachs und Pfingstbachs zu achten.

 

03

Die Stadtverwaltung bezieht die betroffenen Ortsteilräte bei der Erstellung des Masterplans mit ein.